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AGB KÖPRERSCHMIEDE

§ 1 Hausordnungen
Bei Nutzung der Körperschmiede Kempten unterliegt das Mitglied der dort jeweils geltenden Hausordnung bzw. auch der geltenden Hausordnung des Einkaufscenters Forum Allgäu. Die Hausordnungen können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten, auch in den Spa- und Wellnessbereichen beinhalten.

 

§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
1. Die mit der Mitgliedschaft jeweils erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG möglich. 2. Das Mitglied verpflichtet sich der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG gegenüber, den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis (bzw. das ihm ausgehändigte Magnetchiparmband etc.) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Es verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust dieses Mitgliedsausweises oder Chiparmbandes unverzüglich der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG zu melden.

 

§ 3 Folgen eines Verlustes von Mitgliedsausweis/Chiparmband bzw. deren Überlassung an Dritte
1. Bei Verlust des Mitgliedsausweises oder der Chipkarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschaff t. Die Kosten betragen 15 € für eine Chipkarte. 2. Nutzt eine dritte Person unbefugt den Mitgliedsausweis oder das Chiparmband des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung der Körperschmiede Kempten durch den Dritten einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 € zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringer

 

§ 4 Zugangsberechtigung zur Körperschmiede Kempten
Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der Körperschmiede Kempten berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seinen Mitgliedsausweis und seine Chipkarte ausweisen kann.

 

§ 5 Umfang der geschuldeten Leistungen
1. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung sämtlicher Ausdauergeräte und des funktionalen Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche). Die Nutzung der sonstigen Geräte/des sonstigen Bereichs, insbesondere des Spa- und Wellnessbereichs, insofern vorhanden, ist allen Mitgliedern gestattet. 2. Dienstleistungen, die zur Benutzung der jeweils gebuchten Einrichtungen erforderlich sind (insbesondere Gerätebetreuung), sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung (Personal Fitness Trainer) fällt monatlich eine zusätzliche Gebühr an. Die jeweiligen Preise und Leistungsumfänge des Personal Fitness Trainer-Angebots können erfragt werden. 3. Der wöchentliche Grundtarif berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen gebuchten Trainingskursen, falls angeboten. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insbesondere mit externen Fitness-Trainern etc.) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei der Ankündigung einer solchen zusätzlichen Veranstaltung gesondert hingewiesen. 4. Die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/ bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung der Körperschmiede Kempten mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

 

§ 6 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke
1. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist grundsätzlich nicht gestattet. Soweit in der Körperschmiede Kempten eine Kinderbetreuung angeboten wird, ist Kindern nur der Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und nicht in den Fitness- bzw. Spa- und Wellnessbereichen gestattet. 2. Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des jeweils gebuchten Fitness- und Wellnessbereichs gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb der gesamten Räumlichkeiten untersagt.

§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG zählt insbesondere aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der jeweils gebuchten Einrichtungen. 2. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Körperschmiede Kempten zu bringen. Von Seiten der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- und Wertgegenständen in einem durch die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Spind begründen keinerlei Pflichten der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

 

§ 8 Kündigungsrecht der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG
1. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der vier wöchentlichen Grundtarifen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. 2. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG ausdrücklich vor, Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 9 Kündigung durch das Mitglied
1. Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: 1) Bei Eintritt einer Schwangerschaft. 2) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Körperschmiede Kempten unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Spa- und Wellnessbereich, Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. 3) Bei Schließung oder Verlegung um mindestens 30 km der Körperschmiede Kempten. 2. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1) und 2) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroff enen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG im Original eingereicht wird. 3. Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG, Albert-Ott-Straße 2, 87435 Kempten im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektroni- scher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam. 4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in � 3 Abs. 1 genannte Ver- lustgebühr fällig. Eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Vertragsende muss fristgerecht 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bei der Körperschmiede Kempten GmbH &Co. KG eingehen, ansonsten verlängert sich diese Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate beim Abschluss eines TITAN-/STEEL Memberships. Beim Abschluss einer IRON-Mitgliedschaft bzw. Studentenvertrags verlängert sich der Vertrag um weitere 3 Monate, insofern dieser nicht vor Ablauf einer 3-monatigen Kündigungsfrist vor Vertragende gekündigt wurde.

 

§ 10 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
1. Die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mail-Adresse, Bankverbindung. 2. Zudem werden bei Betreten der Körperschmiede Kempten die auf dem Chiparmband gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG speichert diese Daten für max. 2 Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. 3. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Daten- erhebung sowie der Aufklärung über die Betroff enenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG verwiesen. 4. Die Trainings- & Anmeldebereiche der Körperschmiede Kempten werden videoüberwacht.

 

§ 11 Sondertarife
1. Die von der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG ggf. angebotenen Sondertarife (z. B. Schüler-/Studententarif, Partnertarif, Firmentarif) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG in zureichender Form nachgewiesen wird. 2. Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-/Studententarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 01.03. und 01.10. eines Jahres, einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung bei der Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG vorzulegen oder in Kopie einzusenden. 3. Erlangt die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied der Nachweisobliegenheit in Abs. 2 nicht nach, ist die Körper- schmiede Kempten GmbH & Co. KG berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen. 4. Wurden trotz Fehlen der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist die Körperschmiede Kempten GmbH & Co. KG berechtigt, auch rückwirkend die Diff erenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

 

§ 12 Schriftformklausel
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroff en worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

 

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Im Wege der Vertragsauslegung und -umdeutung ist in diesen Fällen eine Regelung zu finden, die den in der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht oder ihm möglichst nahe kommt bzw. im Falle einer Lücke eine Regelung, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

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